Recht, Verträge & Verbraucherschutz

Vertragsstörungen, Verzug & Mahnwesen

Wenn Vertragspartner ihre Pflichten nicht rechtzeitig oder gar nicht erfüllen, treten Leistungsstörungen ein. Das Mahnverfahren sichert offene Geldforderungen zügig und rechtssicher ab.

Wichtige Grundlagen, Regeln und Fachbegriffe

  • Lieferungsverzug: Verkäufer liefert nicht rechtzeitig trotz Fälligkeit und Mahnung (Schadensersatz, Deckungskauf, Rücktritt)
  • Zahlungsverzug: Käufer zahlt nicht rechtzeitig (Verzugszinsen, Mahnkosten, Inkasso)
  • Annahmeverzug: Käufer nimmt ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht an (Aufbewahrungskosten, Notverkauf)
  • Außergerichtliches Mahnwesen: Freundliche Erinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung mit Nachfrist
  • Gerichtliches Mahnverfahren: Mahnbescheid ➔ Vollstreckungsbescheid ohne Klageerhebung
  • Verjährung: Regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach BGB (§ 195 BGB)

Interaktive Übungen (6)

Der Lieferungsverzug und Schadenersatz

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