Recht, Verträge & Verbraucherschutz
Vertragsstörungen, Verzug & Mahnwesen
Wenn Vertragspartner ihre Pflichten nicht rechtzeitig oder gar nicht erfüllen, treten Leistungsstörungen ein. Das Mahnverfahren sichert offene Geldforderungen zügig und rechtssicher ab.
Wichtige Grundlagen, Regeln und Fachbegriffe
- Lieferungsverzug: Verkäufer liefert nicht rechtzeitig trotz Fälligkeit und Mahnung (Schadensersatz, Deckungskauf, Rücktritt)
- Zahlungsverzug: Käufer zahlt nicht rechtzeitig (Verzugszinsen, Mahnkosten, Inkasso)
- Annahmeverzug: Käufer nimmt ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht an (Aufbewahrungskosten, Notverkauf)
- Außergerichtliches Mahnwesen: Freundliche Erinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung mit Nachfrist
- Gerichtliches Mahnverfahren: Mahnbescheid ➔ Vollstreckungsbescheid ohne Klageerhebung
- Verjährung: Regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach BGB (§ 195 BGB)
Interaktive Übungen (6)
Der Lieferungsverzug und Schadenersatz
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