Recht, Verträge & Verbraucherschutz
Rechtsgeschäfte, Geschäftsfähigkeit & Willenserklärungen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Rechtsbeziehungen von Personen. Die abgestufte Geschäftsfähigkeit schützt Jugendliche vor übereilten Verträgen.
Wichtige Grundlagen, Regeln und Fachbegriffe
- Rechtsfähigkeit: Jeder Mensch ist ab der Vollendung der Geburt rechtsfähig
- Geschäftsfähigkeit: Geschäftsunfähig (< 7 J.), beschränkt geschäftsfähig (7-18 J.), voll geschäftsfähig (ab 18 J.)
- Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Verträge ohne Zustimmung gültig, wenn mit eigenem Taschengeld sofort bezahlt
- Willenserklärung: Äußerung mit Rechtsbindungswillen (mündlich, schriftlich oder konkludent)
- Formvorschriften: Schriftform, notarielle Beglaubigung oder Beurkundung
Interaktive Übungen (7)
Aufbau und Abgabe von Willenserklärungen
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