Recht, Verträge & Verbraucherschutz

Rechtsgeschäfte, Geschäftsfähigkeit & Willenserklärungen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Rechtsbeziehungen von Personen. Die abgestufte Geschäftsfähigkeit schützt Jugendliche vor übereilten Verträgen.

Wichtige Grundlagen, Regeln und Fachbegriffe

  • Rechtsfähigkeit: Jeder Mensch ist ab der Vollendung der Geburt rechtsfähig
  • Geschäftsfähigkeit: Geschäftsunfähig (< 7 J.), beschränkt geschäftsfähig (7-18 J.), voll geschäftsfähig (ab 18 J.)
  • Taschengeldparagraph (§ 110 BGB): Verträge ohne Zustimmung gültig, wenn mit eigenem Taschengeld sofort bezahlt
  • Willenserklärung: Äußerung mit Rechtsbindungswillen (mündlich, schriftlich oder konkludent)
  • Formvorschriften: Schriftform, notarielle Beglaubigung oder Beurkundung

Interaktive Übungen (7)

Aufbau und Abgabe von Willenserklärungen

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