Recht, Verträge & Verbraucherschutz
Der Kaufvertrag: Abschluss, Eigentum & Sachmängel
Der Kaufvertrag ist das wichtigste Alltagsgeschäft. Das deutsche Recht trennt im Abstraktionsprinzip strikt zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und der dinglichen Übereignung.
Wichtige Grundlagen, Regeln und Fachbegriffe
- Zwei Willenserklärungen: Antrag (Angebot) und Annahme führen zum Vertragsschluss
- Trennungs- und Abstraktionsprinzip: Trennung von Verpflichtungsgeschäft (§ 433 BGB) und Erfüllungsgeschäft (§ 929 BGB)
- Besitz vs. Eigentum: Besitz = tatsächliche Herrschaft; Eigentum = rechtliche Herrschaft
- Eigentumsvorbehalt: Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers
- Mängelrechte: 1. Nacherfüllung (Reparatur oder Neulieferung), 2. Rücktritt oder Minderung, 3. Schadensersatz
Interaktive Übungen (7)
Das Verpflichtungsgeschäft beim Kauf
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