Staatsorgane & Institutionen
Staatsorgane & Föderalismus
Die staatliche Macht in Deutschland verteilt sich auf fünf ständige Verfassungsorgane. Durch den Föderalismus teilen sich der Bund und die 16 Bundesländer die staatlichen Aufgaben (z.B. Schul- und Bildungspolitik, Polizei).
Wichtige Grundlagen, Gesetze und Merksätze
- Deutscher Bundestag: Vom Volk gewähltes Parlament zur Gesetzgebung und Regierungskontrolle
- Bundesrat: Vertretung der 16 Landesregierungen bei Gesetzen, die die Länder betreffen (Zustimmungsgesetze)
- Bundesregierung: Bundeskanzler (Richtlinienkompetenz) und Bundesminister (Ressortprinzip)
- Bundespräsident: Staatsoberhaupt mit repräsentativen Aufgaben und Prüfung von Gesetzen auf Verfassungsmäßigkeit
- Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: 'Hüter der Verfassung', entscheidet über Streitigkeiten zwischen Organen und Verfassungsbeschwerden
Interaktive Übungen (3)
Das Sozialstaatsprinzip
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