Staatsorgane & Institutionen

Staatsorgane & Föderalismus

Die staatliche Macht in Deutschland verteilt sich auf fünf ständige Verfassungsorgane. Durch den Föderalismus teilen sich der Bund und die 16 Bundesländer die staatlichen Aufgaben (z.B. Schul- und Bildungspolitik, Polizei).

Wichtige Grundlagen, Gesetze und Merksätze

  • Deutscher Bundestag: Vom Volk gewähltes Parlament zur Gesetzgebung und Regierungskontrolle
  • Bundesrat: Vertretung der 16 Landesregierungen bei Gesetzen, die die Länder betreffen (Zustimmungsgesetze)
  • Bundesregierung: Bundeskanzler (Richtlinienkompetenz) und Bundesminister (Ressortprinzip)
  • Bundespräsident: Staatsoberhaupt mit repräsentativen Aufgaben und Prüfung von Gesetzen auf Verfassungsmäßigkeit
  • Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: 'Hüter der Verfassung', entscheidet über Streitigkeiten zwischen Organen und Verfassungsbeschwerden

Interaktive Übungen (3)

Das Sozialstaatsprinzip

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