Verkehrszeichen & Schilder

Wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer

Verkehrsschilder regeln das sichere Miteinander auf den Straßen. Farben und Formen signalisieren ihre Funktion: Rot bedeutet Gefahr oder Verbot, Blau signalisiert Gebote oder vorgeschriebene Sonderwege für Radfahrer.

Wichtige Grundlagen, Gesetze und Merksätze

  • Gefahrzeichen (Dreieckig mit rotem Rand): Mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft (z.B. Baustelle, Fußgängerüberweg, Kurve)
  • Gebotszeichen (Rund, blau mit weißem Symbol): Radwegbenutzungspflicht (Zeichen 237), gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240), getrennter Geh- und Radweg (Zeichen 241)
  • Verbotszeichen (Rund mit rotem Rand): Verbot für Radfahrer (Zeichen 254), Verbot der Einfahrt (Einbahnstraße) – außer Zusatzschild 'Radfahrer frei'
  • Vorfahrtregelnde Schilder: Vorfahrtstraße (gelbes Quadrat), Vorfahrt gewähren (weißes Dreieck mit rotem Rand auf der Spitze), Halt! Vorfahrt gewähren (Stoppschild)
  • Richtzeichen: Einbahnstraße, Fußgängerzone, verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße: nur Schrittgeschwindigkeit)

Interaktive Übungen (1)

Verkehrsschilder für Radfahrer

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