Fahrradausstattung & Sicherheit

Das verkehrssichere Fahrrad & Ausrüstung

Ein Fahrrad darf erst dann im Straßenverkehr gefahren werden, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen funktionstüchtig sind. Neben zwei voneinander unabhängigen Bremsen sind Klingel, Frontscheinwerfer, Rücklicht und eine vollständige Reflektorenausstattung Pflicht.

Wichtige Grundlagen, Gesetze und Merksätze

  • Zwei unabhängige Bremsen: Vorder- und Hinterradbremse (Handbremse und/oder Rücktrittbremse)
  • Vollständige Beleuchtung: Weißer Frontscheinwerfer mit weißem Frontreflektor; rote Schlussleuchte mit rotem Z-Großflächenreflektor
  • Speichen- und Pedalreflektoren: Je 2 gelbe Reflektoren pro Rad (oder durchgehende reflektierende Reifenstreifen) sowie je 2 gelbe Pedalreflektoren
  • Hell tönende Klingel: Für akustische Warnsignale vorgeschrieben
  • Fahrradhelm: Schützt lebenswichtig vor schweren Kopfverletzungen – passgenau und waagerecht tragen (nicht in den Nacken geschoben)

Interaktive Übungen (1)

Sicher Radfahren – Mein Fahrrad

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