Verkehrsflächen & Radwege
Verkehrsflächen, Radwege & Gehwege
Auf welchen Verkehrsflächen dürfen und müssen Radfahrer fahren? Die StVO unterscheidet klar zwischen benutzungspflichtigen Radwegen, reinen Gehwegen, Fahrradstraßen und Mischverkehrszonen.
Wichtige Grundlagen, Gesetze und Merksätze
- Benutzungspflichtige Radwege: Gekennzeichnet durch das blaue runde Radwegschild – hier muss der Radweg zwingend benutzt werden
- Reine Gehwege: Dürfen von Radfahrern ab 10 Jahren nicht befahren werden (Kinder bis 8 Jahre müssen, bis 10 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren)
- Schutzstreifen & Radfahrstreifen: Durch gestrichelte bzw. durchgezogene Linie auf der Fahrbahn markiert
- Rechtsfahrgebot: Auch auf dem Radweg und der Fahrbahn gilt immer das Rechtsfahrgebot
- Fußgängerzonen & Zebrastreifen: In Fußgängerzonen nur Schrittgeschwindigkeit bei 'Radfahrer frei'; am Zebrastreifen nur Vorrang beim Absteigen und Schieben
Interaktive Übungen (1)
Sicher Radfahren – Verkehrsflächen
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